Bei Fragen rund um das Thema Brand- und Rauchschutz stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren oder besuchen Sie uns und wir finden zusammen die passenden Lösungen.
Seit 2011 sind wir als autorisierter und geschulter Betrieb mit einer eigenen Kennziffer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin eingetragen. Durch diese Registrierung als qualifizierter Fachbetrieb sind wir berechtigt, Brandschutzverglasungen in F 30 oder F 90 als Festverglasung, aber auch in Verbindung mit geprüften Innentüren, Raumabschlüsse und Innentrennwände, selbst herzustellen.
Brandschutztüren
Der Brandschutz erfordert, dass Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden durch selbstschließende Türen und selbstschließende Abschlüsse wie Klappen und Tore gegen den Durchtritt von Feuer gesichert werden.
Im Bereich von langen Fluren, Treppenhäusern, Brandwänden und Fluchtwegen müssen Türen feuerhemmende, feuerbeständige oder rauchhemmende Eigenschaften besitzen. Insbesondere in Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz sowie Gebäuden, in denen alte, kranke oder auch behinderte Menschen leben, gelten besondere Bauvorschriften.
Rauchschutztüren
Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem bis heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindern. Sie sollten für eine Zeitdauer von etwa zehn Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutzmaske gewährleisten. Dazu gehört eine geprüfte Konstruktion (Prüfzeugnis) wie auch die fachgerechte Einbausituation, die nur von speziell dafür ausgebildeten Fachleuten garantiert werden kann. Ihre Schutzfunktion können sie aber nur dann erfüllen, wenn sie nicht durch Keile, Leinen oder andere Hilfsmittel außer Kraft gesetzt werden. Deshalb gilt: Rauchschutztüren immer geschlossen halten!
Schreinerei Stirnweiß GmbH & Co. KG Handwerkerhof 4 91301 Forchheim